§ 44 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Aufgaben des Dienstherrn werden für diejenigen Beamten und Versorgungsempfänger, die nach den §§ 128 und 132 BRRG von einer anderen Körperschaft zu…
§ 42 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Absatz 1 gilt für Angestellte und Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend.
§ 44 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Absatz 1 gilt für Angestellte, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend.
§ 63 Abs. 2 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Absatz 1 gilt für Angestellte, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend.
§ 10 Abs. 5 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Aufgaben des Dienstherrn werden für diejenigen Beamten und Versorgungsempfänger, die gemäß den §§ 128 und 132 BRRG von einer anderen Körperschaft zu…