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Der Deutschlandradio-Staatsvertrag vom 17. Juni 1993, zuletzt geändert durch den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 23. bis 26. September 2003, wird wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Die §§ 34 und 35 werden gestrichen.
Der bisherige § 36 wird § 34.
Der bisherige § 37 wird § 35.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird gestrichen.
Absatz 3 wird Absatz 2.
Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 3 werden die Worte „einschließlich der dazugehörigen jeweiligen Programmdirektionen“ gestrichen.
§ 5 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Programme und Angebote der Körperschaft und ihrer Mitglieder sind auf der Grundlage einer Vereinbarung wechselseitig in den jeweiligen Programmen und Angeboten unentgeltlich zu bewerben.“
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
§ 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Buchstabe l werden die Worte „Reichsbundes der Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen“ ersetzt durch die Worte „Sozialverbandes Deutschland e.V.“.
In Buchstabe r werden die Worte „der IG Medien/Fachgruppe Journalismus, Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saar“ ersetzt durch die Worte „von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. – Landesbezirk Rheinland-Pfalz – aus dem Fachbereich Medien“.
§ 27 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „(2) Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und aus deren Mitte seine Stellvertretung.“
In § 28 Nr. 6 wird das Wort „leitenden“ durch das Wort „außertariflichen“ ersetzt.
In § 29 Satz 1 werden die Worte „von ihren Mitgliedern“ durch die Worte „aus Mitteln der Rundfunkgebühr“ ersetzt.
In § 33 Abs. 2 Satz 1 werden hinter dem Wort „Fassung“ die Worte „nach Maßgabe der für die „Deutsche Welle“ geltenden Vorschriften“ eingefügt.
Die §§ 34 und 35 werden gestrichen.
Der bisherige § 36 wird der neue § 34 und in Absatz 1 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2008“.
Der bisherige § 37 wird § 35 und wie folgt neu gefasst: Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.