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Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 23. bis 26. September 2003, wird wie folgt geändert:
§ 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Buchstabe g werden die Worte „der Deutschen Angestelltengewerkschaft“ ersetzt durch die Worte „von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. –“.
In Buchstabe h wird das Wort „Handelstages“ ersetzt durch das Wort „Handelskammertages“.
In Buchstabe j werden die Worte „Industriegewerkschaft Medien, Druck und Papier, Publizistik und Kunst“ ersetzt durch die Worte „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. – aus dem Fachbereich für Medien“.
In § 28 Nr. 6 wird zweimal das Wort „leitenden“ durch das Wort „außertariflichen“ ersetzt.
In § 33 Abs. 1 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2008“.
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