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Der Fonds dient der Leistung von Hilfen zur Beseitigung der vom Juni-Hochwasser 2013 verursachten Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.
Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz – AufbhG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401), in der jeweils geltenden Fassung, der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfeverordnung – AufbhV) vom 16. August 2013 (BGBl. I S. 3233), in der jeweils geltenden Fassung, und der hierzu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung, in der jeweils geltenden Fassung, der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. EU L 311 vom 14.11.2002, S. 3, L 43 vom 18.2.2003, S. 47), in der jeweils geltenden Fassung, und nach den vom Freistaat Sachsen erlassenen Vorschriften zur Beseitigung der vom Juni-Hochwasser 2013 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur, in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sollen aus dem Fonds die Finanzierungsbeiträge des Freistaates Sachsen nach § 4 Abs. 3 AufbhG, finanziert werden.
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum…
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser vom August 2002 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der…
Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung…
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Ländern (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,…
Nach der Verteilung der Mittel des Fonds entsprechend dem jeweils geltenden Wirtschaftsplan obliegt die Entscheidung über die Verwendung der auf die vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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