Art. 3 SN-13860Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitrechts und zur Änderung der BeurteilungsverordnungInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleDiese Verordnung tritt mit Ausnahme des Artikel 1 § 4 Abs. 1, welcher am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt, am 1. Januar 2014 in Kraft.Inkrafttreten und Außerkrafttreten