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Der Ergebnishaushalt enthält in Form des vorgegebenen Musters nach § 128 Satz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung:
Steuern und ähnliche Abgaben nach Arten;
Zuweisungen und Umlagen nach Arten sowie aufgelöste Sonderposten;
sonstige Transfererträge;
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte;
privatrechtliche Leistungsentgelte;
Kostenerstattungen und Kostenumlagen;
Zinsen und sonstige Finanzerträge;
aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen;
sonstige ordentliche Erträge;
die ordentlichen Erträge, die Summe aus den Nummern 1 bis 9;
Personalaufwendungen;
Versorgungsaufwendungen;
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen;
Abschreibungen im ordentlichen Ergebnis;
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen;
Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Sonderposten für geleistete Investitionsförderungsmaßnahmen;
sonstige ordentliche Aufwendungen;
die ordentlichen Aufwendungen, die Summe aus den Nummern 11 bis 17;
das ordentliche Ergebnis, den Saldo aus den Nummern 10 und 18;
realisierbare außerordentliche Erträge;
realisierbare außerordentliche Aufwendungen;
das Sonderergebnis, der Saldo aus den Nummern 20 und 21;
das Gesamtergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag, die Summe aus den Nummern 19 und 22;
die veranschlagte Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren;
die veranschlagte Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren;
die Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung;
die Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung;
das veranschlagte Gesamtergebnis unter Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren und der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung als Überschuss oder Fehlbetrag, die Summe aus den Nummern 23 bis 27; als Ergebnisabdeckung
die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses;
die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses;
den Vortrag eines Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses auf Folgejahre;
den Vortrag eines Fehlbetrages des Sonderergebnisses auf Folgejahre;
Unter den Positionen „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ sind die außerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerung und Vermögensübertragung auszuweisen.
In der Ergebnis- und Finanzrechnung des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte sind Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen hinsichtlich der…
eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und“. bb) Nach Satz 2 wird folgender…
In der Ergebnisrechnung sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander…
dem Ergebnishaushalt;
das anteilige veranschlagte ordentliche Ergebnis, den Saldo aus den Nummern 2 und 4;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.