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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben, die einen Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, anzusetzen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag der vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen, die einen Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, anzusetzen.
Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, ist der Unterschiedsbetrag (Disagio) als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite…
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite der Vermögensrechnung Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine…
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,…
Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Aufwands- bzw. Auszahlungsbetrag, so darf der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite als…
Rechnungsabgrenzungsposten: aktiver oder passiver Bilanzposten für streng zeitraumbezogene Einnahmen und Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag für einen genau…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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