Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, anzusetzen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Sachzuwendungen geleistet werden.
Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen aufzulösen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag…
Auf der Aktivseite sind die Abgrenzungsposten mit den Beträgen anzusetzen, um die sich nach dem 20. Juni 1948 die Ausgaben tatsächlich vermindern oder die…
Auf der Aktivseite sind die Abgrenzungsposten mit den Beträgen anzusetzen, um die sich nach dem 20. Juni 1948 die Ausgaben tatsächlich vermindern oder die…
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine…
Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite als Rechnungsabgrenzungsposten…
Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Kommune das wirtschaftliche Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.