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Im Konsolidierungsbericht sind darzustellen:
ein Gesamtüberblick, bestehend aus
einer Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde,
Angaben zu Name und Sitz der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen, zur Höhe der Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen juristischen Personen sowie zur Vertretungsquote in den Verbandsorganen und zu den Umlagepflichten bei Verwaltungs- und Zweckverbänden,
Angaben über den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen,
einer Bewertung des Gesamtabschlusses unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit und
den in § 99 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Beteiligungsbericht beschriebenen Angaben der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen;
ein Ausblick auf die künftige Entwicklung der Gemeinde und der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen, insbesondere bestehend aus
Angaben über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind,
Angaben über die erwartete Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen, insbesondere über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken, sowie
Angaben über die wesentlichen Ziele und Strategien.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.