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Der Konsolidierungsbericht ist nach der vom Ministerium für Inneres und Sport bekannt gegebenen Richtlinie für den kommunalen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dem Konsolidierungsbericht ist der zugehörige Beteiligungsbericht nach § 115 Kommunalselbstverwaltungsgesetz beizufügen.
Der Konsolidierungsbericht kann um eine Gesamtkapitalflussrechnung ergänzt werden. Neunter Abschnitt Ortsratsbudgets