Art. 1 Abs. 1 SN-1556Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der Kommunalkassenverordnung
Werden in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre getroffen, sind im Haushaltsplan die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen…
§ 7 Abs. 1 KommHVOKommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) Vom 10. Oktober 2006
Werden in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre getroffen, sind im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und…
Art. 1 Nr. 9 SN-17395Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
§ 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Haushaltsplan für zwei Jahre Wird eine Haushaltssatzung für zwei Jahre erlassen, sind im Haushaltsplan die Erträge und…
§ 9 Abs. 1 KomHVO NRWVerordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
Werden in der Haushaltssatzung Ermächtigungen für zwei Haushaltsjahre ausgesprochen, sind im Ergebnisplan die Erträge und Aufwendungen und im Finanzplan die…
§ 12 Abs. 2 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Der Haushaltsplan kann in einen Verwaltungshaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert werden; beide können jeweils für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren…