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Werden in der Haushaltssatzung Ermächtigungen für zwei Haushaltsjahre ausgesprochen, sind im Ergebnisplan die Erträge und Aufwendungen und im Finanzplan die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt aufzuführen.
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr ist dem Vertretungsorgan vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. Wenn Verpflichtungen zu Lasten mehrerer Haushaltsjahre eingegangen…
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr ist dem Gemeinderat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres…
Den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr zu veranschlagenden Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen sind die Ergebnisse der Rechnung…
Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann auch ein Haushaltsplan für zwei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestellt werden.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm sind in den Haushaltsplan einzubeziehen. Die im Haushaltsplan zu veranschlagenden…
Enthält der Nachtragshaushaltsplan neue Verpflichtungsermächtigungen, so sind deren Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung anzugeben, die Übersicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.