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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Organisation der Justiz (Sächsische Justizorganisationsverordnung – SächsJOrgVO) vom 14. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 600), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 782, 785), wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wird je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig in Borna und Torgau gebildet.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „, Erlbach-Kirchberg“ und „, Hormersdorf“ gestrichen.
In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „, Berthelsdorf“, „, Eibau“ und „, Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf“ gestrichen und nach dem Wort „Herrnhut“ wird das Wort „, Kottmar“ eingefügt.
§ 31 wird wie folgt geändert:
Der Wortlaut wird Absatz 1.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Für Sachen, mit denen die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig bei Inkrafttreten der Neufassung von § 2 Abs. 2 bereits befasst ist, bleiben die bis dahin geltenden Zuständigkeitsbestimmungen maßgebend.“
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