§ 1 SN-9284Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Dresdner Elbtalhänge“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Stadt Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz werden als…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15167Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung…
§ 1 SN-15225Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kutschgeteich Moritzburg“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Moritzburg im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet…