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Die in § 2 Abs. 1 bis 3 näher bezeichneten Flächen werden als Nationalpark festgesetzt. Er umfasst im Landkreis Sächsische Schweiz Teile der Städte und Gemeinden Bad Schandau, Hohnstein, Kirnitzschtal, Königstein, Lohmen, Porschdorf, Kurort Rathen, Sebnitz, Stolpen und Stadt Wehlen. Der Nationalpark führt die Bezeichnung „Nationalpark Sächsische Schweiz“.
Die in § 2 Abs. 1 bis 3 näher bezeichneten Flächen werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Es umfasst im Landkreis Sächsische Schweiz Teile der Städte und Gemeinden Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohnstein, Kirnitzschtal, Königstein, Lohmen, Pirna, Porschdorf, Kurort Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen und Struppen. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz“.
Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet bilden zusammen die „Nationalparkregion Sächsische Schweiz“.
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Gohrisch, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem…
Die Vordere und Hintere Sächsische Schweiz werden in dem in § 2 näher bezeichneten Umfang als Nationalpark festgesetzt.
Hintere Sächsische Schweiz Felsgebiete Schrammsteine, Zschand, Partschenhörner-Thorwalder Wände, Zahnsgrund; Winterberggebiet, Hohe Liebe, Hinterhermsdorfer…
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Rathmannsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, werden aus…
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Gohrisch, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.