§ 5a SN-15150Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“
Die in § 5 festgelegten Verbote, Gebote und Maßgaben für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gelten nicht, solange und soweit sich der…
§ 5a SN-15182Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“
Die in § 5 festgelegten Verbote, Gebote und Maßgaben für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gelten nicht, solange und soweit sich der…
§ 5a SN-15169Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“
Die in den §§ 4 und 5 festgelegten Verbote, Gebote und Maßgaben für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gelten nicht, solange und soweit…
§ 5a SN-15144Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Südbereich Braunsteich“
Die in §§ 4 und 5 festgelegten Verbote, Gebote und Maßgaben für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gelten nicht, solange und soweit…
§ 7a SN-15186Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hartensteiner Wald“
Die in §§ 4, 5 und 6 festgelegten Verbote, Gebote und Maßgaben gelten nicht für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, solange und soweit…