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Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind
mit Ausnahme der Beseitigung von Robinien und Rosskastanien im Gipfelbereich die Waldgebiete oberhalb des Oberen Rundweges der natürlichen Sukzession zu überlassen;
im übrigen waldbestockten Schutzgebiet natürliche Waldgesellschaften mit hohem Anteil an Alt- und Totholz zu erhalten und zu regenerieren;
an den Waldrändern im Westen, Süden und Südosten durch Anpflanzung heimischer Sträucher breite Waldmantel und Waldsaumgesellschaften zu entwickeln;
eine extensive Nutzung der unmittelbar an der Waldkante grenzenden ackerbaulich genutzten Flächen zu fördern;
die Trockengebüsche und Felsfluren der Basaltkuppe zu erhalten;
die Wiese auf dem Plateau als Mähwiese oder durch extensive Beweidung mit Schafen zu pflegen und zu erhalten;
sich stark ausbreitende Neophyten zu entfernen;
die Tafeln des Naturlehrpfades zu erhalten und gegebenenfalls zu ergänzen und zu erneuern.
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf die Duldungspflicht nach §§ 15 Abs. 5, 38 und 39 SächsNatSchG wird verwiesen.
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