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Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 7 dieser Verordnung in Kraft.
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt der Teil der Festlegungen des Regierungsbevollmächtigten zu Naturschutzgebieten des Verwaltungsbezirkes Leipzig vom 2. Oktober 1990, die das Naturschutzgebiet „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ betreffen, außer Kraft. Leipzig, den 6. März 2000 Regierungspräsidium Leipzig Steinbach Regierungspräsident Verkündungshinweis: Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.
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