Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Aufhebungsgebiet hat eine Größe von etwa 145,5 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 17. April 2000 auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis, in der Flur 14 das Flurstück Nr. 10/3 teilweise und in der Flur 15 die Flurstücke 16/1 teilweise und 16/4 teilweise.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspäsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karte wird nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Flurstückskarte der Gemarkung Mörtitz, Flur 5 des Staatlichen Vermessungsamtes…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Liegenschaftskarte der Gemarkung Doberschütz für die Flur 1 und Flur 4 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.