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Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von 1,94 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Doberschütz, Flur 1 Teile der Flurstücke 134/2, 134/4, 134/5, 608/134 und der Flur 4 die Flurstücke 1/2, 3/2, 3/5, 13/2 sowie Teile der Flurstücke 3/4, 7/3 und 13/2.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Liegenschaftskarte der Gemarkung Doberschütz für die Flur 1 und Flur 4 des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau vom 8. November 2004, im Maßstab 1 : 3 000 im Original grün (Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig, in 04107 Leipzig, Braustraße 2, Zimmer 442 auf die Dauer von zwei Wochen, nach Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich niedergelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Flurstückskarte der Gemarkung Mörtitz, Flur 5 des Staatlichen Vermessungsamtes…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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