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Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von etwa 93,5 ha.
Das Schutzgebiet umfasst
auf dem Gebiet der Stadt Radeburg, Gemarkung Großdittmannsdorf nach dem Stand der Flurkarte vom 7. Juni 1994 die Flurstücke 966 und 967 (teilweise) sowie
auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz, Gemarkung Laußnitz nach dem Stand der Flurkarte vom 25. Mai 1994 die Flurstücke 1319/2 (teilweise), 1320/2 (teilweise), 1320/4, 1320/5, 1321, 1323, 1328, 1333/1 (teilweise), 1333/2 (teilweise) und 1334 (teilweise).
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 19. Dezember 2000 im Maßstab 1 : 10 000 und in zwei Flurkarten vom 19. Dezember 2000 im Maßstab 1 : 2 000 und 1 : 5 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird zusammen mit der Übersichtskarte im Sächsischen Amtsblatt verkündet. Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspräsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karten wird nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte vom 2. Dezember 1999 im Maßstab 1 : 5 000 rot…
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 30. Oktober 2001 im Maßstab 1 : 10 000 rot und in einer Flurkarte vom 30. Oktober 2001 im…
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 25. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 10 000 und in fünf Flurkarten vom 25. Oktober 2002 im Maßstab 1…
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 27. Januar 1999 im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte…
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 30. Mai 2008 im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte vom 30. Mai 2008 im Maßstab 1 : 5 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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