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Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind:
den Torfbildungsprozess zu fördern;
naturnahe Moorwälder auf nässebestimmten Standorten mit einem hohen Anteil höhlenreicher Altbäume und Totholzstämme als Vermehrungs- und Wohnstätten geschützter Arten weiter auszuprägen;
bodenständige Baumarten, insbesondere die Stieleiche und die Tieflandsfichte, durch weitere Naturwaldentwicklung auf festzulegenden Teilflächen und geeignete forstliche Maßnahmen, einschließlich Naturverjüngung, zu fördern;
die hydrologische Schutzzone durch die langfristige Umwandlung der Forsten in naturnahe und standortheimische Waldgesellschaften trockenwarmer Standorte durch geeignete forstliche Maßnahmen ökologisch aufzuwerten;
die seggen- und binsenreiche Forstwiese im Südteil jährlich einschürig zu mähen oder mit Schafen zu beweiden;
in Flächenrotation Teile der Flachmoorwiese jährlich einschürig zu mähen, um die Verbuschung zu verhindern und Nährstoffe zu entziehen und
das forstgeschichtlich bedeutsame Wege- und Schneisensystem ohne weiteren technischen Ausbau zu unterhalten.
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf § 15 Abs. 5, §§ 38 und 39 SächsNatSchG wird verwiesen.
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