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Kurtaxpflichtig ist, wer in einem Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kur- oder Erholungseinrichtungen gemacht wird.
Kurtaxpflichtig ist außerdem, wer die Kur- oder Erholungseinrichtungen zu Kur- und Erholungszwecken beansprucht, ohne in einem Kurbezirk seine Hauptwohnung zu haben.
Schuldner der Kurtaxe ist, wer im Kurbezirk, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben, Unterkunft nimmt oder Kur- oder Erholungseinrichtungen der Staatsbäder in…
Die Gästetaxe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den abgabepflichtigen Personen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen, Anlagen und Angebote im…
Schuldner der Kurtaxe ist, wer Kur- oder Erholungseinrichtungen der Staatsbäder in Anspruch nimmt oder im Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine…
1Bei der Kurabgabe sind alle Personen abgabenpflichtig, die sich in dem nach Absatz 1 Satz 1 anerkannten Gebiet aufhalten, ohne in ihm einen Wohnsitz im Sinne…
Der Kurbeitrag wird von den Personen, die in dem nach Absatz 1 Satz 1 anerkannten Gebiet Unterkunft nehmen, ohne in ihm die alleinige Wohnung oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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