§ 2 SN-15308Ausschüttungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausschüttungsverordnung vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 388, 389), die…
Art. 3 SN-21241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86)…
Art. 7 Abs. 1 SN-18270Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung von dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verordnungen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Jubiläumszuwendungsverordnung…
Art. 3 SN-18694Verordnung des Staatsministeriums für Kultus zur Flexibilisierung der Lehramtsprüfungen im Freistaat Sachsen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2020 in Kraft. In Artikel 1 treten Nummer 1, 3, 4, 5, 6 sowie 7 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 und Nummer 2 und…
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…