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§ 1 der Förderzuständigkeitsverordnung SMWK vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 365), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 435) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 7 wird aufgehoben.
Die Nummern 8 bis 10 werden die Nummern 7 bis 9.
In Absatz 3 werden die Wörter „Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.