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Die Kammerversammlung besteht aus 35 gewählten Mitgliedern, die sich zu gleichen Teilen aus den Berufsangehörigen der beteiligten Länder zusammensetzt. Bei einem Beitritt weiterer Länder erhöht sich die Mitgliederzahl um jeweils sieben Mitglieder.
der Landeszahnärztekammer Sachsen besteht aus 72 gewählten Mitgliedern,
Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung bemißt sich nach der Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Es sind zu wählen für je…
Die Satzungen bestimmen die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Die…
Jeder Kammerversammlung gehören mindestens 41 und höchstens 121 Mitglieder an.
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern einschließlich der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten. Er wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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