Art. 3 Abs. 1 SN-18608Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes für den Bereich der Berufsfachschulen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Art. 3 SN-20247Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehramtsprüfungsordnung II vom 12. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 9), die zuletzt…
Art. 4 SN-19495Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehreraus- und -weiterbildung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die…
Art. 3 Abs. 1 SN-12066Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze und zur Änderung der Sächsischen Feuerungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.