Art. 3 Abs. 1 SN-12066Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze und zur Änderung der Sächsischen Feuerungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 SN-12636Grundschutzverordnung Sachsen für Vogelschutzgebiete
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die in der Anlage genannten Verordnungen außer Kraft. Chemnitz, den 26.…
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
§ 3 SN-12635Grundschutzverordnung Sachsen für FFH-Gebiete
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die in der Anlage genannten Verordnungen außer Kraft. Chemnitz, den 26.…
Art. 4 Abs. 1 SN-12750Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.