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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung des Vereinsgesetzes vom 29. März 1995 (SächsGVBl. S. 125), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 157) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Überschrift der Verordnung wird wie folgt gefasst: „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Vereinsgesetz und dem Parteiengesetz (Sächsische Vereins- und Parteiengesetzzuständigkeitsverordnung)“.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständige oberste Landesbehörde“.
Im Wortlaut werden die Wörter „von § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2“ durch die Wörter „des § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt und nach dem Wort „Vereinsgesetzes“ werden die Wörter „sowie des § 32 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 des Parteiengesetzes“ eingefügt.
In § 2 wird die Angabe „§ 5 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 5 Absatz 1“ ersetzt und nach dem Wort „Vereinsgesetzes“ werden die Wörter „und des § 32 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes“ eingefügt.
In § 3 werden nach der Angabe „S. 457)“ ein Komma und die Wörter „die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3390) geändert worden ist,“ eingefügt.
In § 4 werden die Wörter „von § 3 Abs. 4 Satz 2, § 7 Abs. 1 und § 11 Abs. 3 Satz 3“ durch die Wörter „des § 3 Absatz 4 Satz 2, § 7 Absatz 1 und § 11 Absatz 3 Satz 3“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.