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Die Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Februar 2013 (SächsGVBl. S. 123) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in Form von Neigungskursen für die Klassenstufen 7 bis 9 und Vertiefungskursen für die Klassenstufe 10“ gestrichen.
§ 18 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Neigungskurse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 können“ durch die Wörter „Der Wahlpflichtbereich nach § 2 Absatz 1 Satz 3 kann in Form von Neigungskursen“ ersetzt.
Satz 2 wird aufgehoben.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Innerhalb der von der Schule angebotenen Neigungskurse wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 je Schuljahr einen Neigungskurs. Der Unterricht in den jeweils gewählten Neigungskursen ist für alle Schüler verbindlich.“
In Absatz 3 werden die Wörter „Neigungs- oder Vertiefungskurs“ durch das Wort „Neigungskurs“ ersetzt.
In den Absätzen 4 und 5 werden die Wörter „Neigungs- und Vertiefungskurse“ jeweils durch das Wort „Neigungskurse“ ersetzt.
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Die vertiefte sportliche Ausbildung und die ab Klassenstufe 6 durchgehend belegte zweite Fremdsprache sollen in der Klassenstufe 10 fortgeführt werden.“
§ 37 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
§ 39 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
In § 42 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ 37 Abs. 1 Satz 3, 5 und 6“ durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 4 und 5“ ersetzt.
§ 48 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 37 Abs. 1 Satz 4“ durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 3“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 37 Abs. 1 Satz 5 und 6“ durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 4 und 5“ ersetzt.
In § 73 werden die Wörter „§ 37 Abs. 1 Satz 3 und 5“ durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 4“ ersetzt.
In den §§ 79 und 85 wird die Angabe „§ 37 Abs. 1 Satz 5“ jeweils durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 4“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.