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Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Förderzuständigkeitsverordnung SMK in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Lehramtsprüfungsordnung II in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen…
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Betreuung von Schülern an Förderschulen…
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Verordnung Gesundheitsfachberufe in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Elternmitwirkungsverordnung, der Schülermitwirkungsverordnung, der Schulkonferenzverordnung, der…
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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