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Die Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Juni 2016 (SächsGVBl. S. 257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)“.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 5 wird aufgehoben.
Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 5 und 6.
§ 7 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden nach dem Wort „Schullaufbahn,“ die Wörter „dem voraussichtlich zu besuchenden Bildungsgang,“ eingefügt.
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Dazu können der Beratungslehrer oder der Betreuungslehrer und weitere Lehrer hinzugezogen werden.“
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Für Schüler der Klassenstufen 5 und 6, die im nachfolgenden Schuljahr an ein Gymnasium wechseln wollen und die bereits in der Halbjahresinformation die Voraussetzungen erfüllen, die in § 6 Absatz 2 Satz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genannt sind, wird eine besondere Bildungsberatung durchgeführt und dokumentiert. Die Beratung führen der Klassenlehrer und gegebenenfalls ein Fachlehrer mit den Eltern in einem Gespräch durch. Auf Wunsch der Eltern vermittelt die Mittelschule zusätzlich ein Gespräch mit Vertretern des Gymnasiums.“
§ 10 wird aufgehoben.
In § 11 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 12 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wörter „§ 12 Absatz 3 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung“ ersetzt.
Die Absätze 3 und 4 werden durch die folgenden Absätze 3 bis 5 ersetzt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.