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Die Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 735) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 16 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „oder der Mittelschule“ gestrichen und die Angabe „Absatz 4“ wird durch die Angabe „Absatz 5“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Insoweit gelten § 34 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen und § 21 der Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend.“ cc) Satz 4 wird aufgehoben.
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Schüler an Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet wird, können auf eine Mittelschule oder ein Gymnasium wechseln, wenn die Pflicht zum Besuch der Förderschule aufgehoben wird oder der Schüler voraussichtlich in einer anderen allgemeinbildenden Schule nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung unterrichtet werden kann. § 6 Absatz 2 und 3 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und § 7 Absatz 3 der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87, 92) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, gelten entsprechend. Für die Entscheidung über den Bildungsgang ab der Klassenstufe 7 gilt § 3 Absatz 4 der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen entsprechend.“
Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 5 und 6.
In § 34 Absatz 5 werden die Wörter „§ 28 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SOMIA“ durch die Wörter „§ 28 Absatz 1 bis 3 und Absatz 5 der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen“ ersetzt.
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