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Die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte vom 20. September 2010 (SächsGVBl. S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 477) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 werden die Wörter „nach der Sächsischen Integrationsverordnung vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 369), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. September 2010 (SächsGVBl. S. 277) geändert worden ist“ durch die Wörter „nach der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung vom 6. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 290)“ ersetzt.
In Absatz 2 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 5 der Sächsischen Integrationsverordnung“ durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung“ ersetzt.
In § 5a Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „§ 5 der Sächsischen Integrationsverordnung“ jeweils durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „§ 51 Absatz 5 Satz 2“ durch die Wörter „§ 53 Absatz 4 Satz 2“ ersetzt.
§ 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 und in § 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 8“ jeweils durch die Angabe „ § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 9“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.