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Dieses Gesetz tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Berufsakademiegesetz vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 276), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 9. Juni 2017 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange
Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Berufsakademiegesetz vom 9. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 306), das…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 17. Juli…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Juristenausbildungsgesetz vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Berufsakademie-Dienstaufgabenverordnung außer Kraft. Dresden, den 22.…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Architektengesetz (SächsArchG) vom 28. Juni 2002 (SächsGVBl. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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