Art. 1 Abs. 7 Satz 2 Nr. 40 SN-17395Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
§ 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 Kapitalflussrechnung Auf die Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21)…
Art. 1 Nr. 21 Buchst. d SN-17217Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung-Doppik
Im neuen Satz 4 wird die Angabe „§ 18 SächsEigBG“ durch die Wörter „§ 32 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung“ ersetzt.
Art. 2 SN-12174Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung der kommunalen…
Art. 4 SN-3196Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
Die Anlagen 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der kommunalen…