Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 1 SN-17507Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-17215Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-21221Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft…
Art. 5 SN-17514Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen sowie weiterer Wirtschaftsgesetze
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. Dezember 2017 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw…