Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 3 SN-21223Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 21. Mai 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…
Art. 2 Abs. 1 SN-21193Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 SN-21526Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 13. April…
Art. 2 SN-21192Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. April 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…