Art. 15 HSchulQSAkkrStVtr SLStaatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Vom 1. Juni 2017
Das Akkreditierungssystem ist im Auftrag der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und…
Art. 1 Abs. 1 SN-17507Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Dem am 20. Juni 2017 unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an…
Art. 1 Satz 4 Nr. 24 SN-21293Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung
§ 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Evaluation Die Verordnung wird regelmäßig und in angemessener Frist überprüft.“
§ 88b Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Vor der Entscheidung über die staatliche Anerkennung holt die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde eine gutachterliche Stellungnahme des…