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Das Bodenplanungsgebiet gliedert sich in vier Teilflächen mit festgelegten Verteilungskennwerten der Gehalte an den Leitparametern Arsen, Blei und Cadmium. Innerhalb der einzelnen Teilflächen sind diese Gehalte jeweils vergleichbar. In Teilfläche 1 (gelb) sind leicht erhöhte Gehalte, in Teilfläche 2 (ocker) sind erhöhte Gehalte, in Teilfläche 3 (rot) sind hohe Gehalte und in Teilfläche 4 (violett) sind sehr hohe Gehalte anzutreffen.
Die Abgrenzung der Teilflächen zueinander (innere Differenzierung) ergibt sich aus den Karten 1.1 bis 1.11 des Kartenwerkes (Maßstab 1 : 10 000). Die äußere Abgrenzung der Teilflächen zueinander ergibt sich aus § 5 Abs. 3 dieser Verordnung.
1Das Bodenplanungsgebiet gliedert sich in Teilflächen mit festgelegten Verteilungskennwerten für die relevanten Schadstoffe Leitparametern Arsen, Blei und…
Das Bodenplanungsgebiet gliedert sich in Teilflächen mit festgelegten Verteilungskennwerten für die relevanten Schadstoffe der Leitparameter Arsen, Blei und…
Teilflächen: Bereiche des ausgewiesenen Gebietes, deren Abgrenzung zueinander anhand der Isolinien festgelegter Verteilungskennwerte für die Gehalte oder für…
Teilflächen: Bereiche des ausgewiesenen Gebietes, deren Abgrenzung zueinander durch geostatistische Berechnung festgelegter Verteilungskennwerte für die…
Teilflächen: Bereiche des ausgewiesenen Gebietes, deren Abgrenzung zueinander durch geostatistische Berechnung festgelegter Verteilungskennwerte für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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