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Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von zirka 397 km².
Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Großen Kreisstadt Freiberg, der Gemeinden Bobritzsch, Halsbrücke, Hilbersdorf, Lichtenberg/Erzgebirge und Weißenborn/Erzgebirge sowie Teile der Gebiete der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf, der Städte Großschirma und Oederan und der Gemeinden Frankenstein, Oberschöna und Reinsberg.
Die Grenzen des Bodenplanungsgebietes sind in der Übersichtskarte (Maßstab 1 : 170 000) eingetragen, die dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt ist. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der Karte 2 des Kartenwerkes (Maßstab 1 : 50 000) und den Karten 2.1 – 2.11 des Kartenwerks (Maßstab 1 : 10 000).
Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von zirka 157 km².
Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von cirka 157 km².
Die in § 4 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Erzgebirgskreis werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Absatz 3 des…
Die in § 4 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Erzgebirgskreis werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Absatz 3 des…
Die Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“ vom 10. Mai 2011 (SächsGVBl. S. 238) wird wie folgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.