§ 2 SN-15308Ausschüttungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausschüttungsverordnung vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 388, 389), die…
Art. 3 SN-16864Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 27 tritt mit Wirkung vom 1. November 2015 in Kraft.…
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
Art. 3 SN-16223Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Auslandsreisekostenverordnung und zur Aufhebung der Zuständigkeitsverordnung Umzugskostenvergütung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. Juni 2015 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland
Art. 3 SN-21241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86)…