§ 8 Abs. 5 AHaftVollzG NRWGesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen
Die Einrichtungen bieten die Möglichkeit eines regelmäßigen Einkaufs, dessen Angebot die Wünsche und Bedürfnisse der Untergebrachten angemessen berücksichtigt.
§ 31 Abs. 4 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Gegenstände, die geeignet sind, das Vollzugsziel oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt zu gefährden, sind vom Einkauf ausgeschlossen.
§ 18 Abs. 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Die Untergebrachten erhalten die Möglichkeit, mindestens einmal wöchentlich durch Vermittlung der Einrichtung in angemessenem Umfang einzukaufen. Das Angebot…
§ 58 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Untergebrachten dürfen sich selbst verpflegen, soweit nicht die Sicherheit oder schwerwiegende Gründe der Ordnung in der Anstalt entgegenstehen.
§ 18 Abs. 4 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Gegenstände, deren Überlassung eine verfahrenssichernde Anordnung entgegensteht oder die geeignet sind, die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt zu gefährden,…