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Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Beurteilungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung, der Sächsischen Feuerungsverordnung sowie der Sächsischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.