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Gefährliche Gegenstände sind:
Äxte und Beile,
Schlagstöcke, Baseballschläger und Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden, wie zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge,
Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhandschuhe,
Messer, soweit sie nicht dem Waffengesetz unterfallen,
Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht dem Waffengesetz unterfallen.
Gefährliche Gegenstände führt mit, wer die tatsächliche Gewalt über gefährliche Gegenstände außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die…
Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und…
Waffen sind die durch die Aufsichtsbehörde zugelassenen Hiebwaffen und Reizstoffe.
Waffen sind die von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Hieb- und Schusswaffen sowie Reizstoffe.
Waffen sind die von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Hieb- und Schusswaffen sowie Reizstoffe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.