Gesetze
Gesetz wird geladen …
Innerhalb des in der Stadt Leipzig durch die Straßen Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Mariannenstraße, Hermann-Liebmann-Straße, Ludwigstraße, Elisabethstraße, Konradstraße, Hermann-Liebmann-Straße, Rabet, Lorenzstraße, Konstantinstraße und Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße begrenzten Gebietes (Anlage) ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten.
Stadtzentrum: Hauptbahnhof einschließlich öffentlicher Verkehrsbereich an der Preußenseite und Sachsenseite, Brandenburger Straße von Einmündung Sachsenseite…
§ 3 der Verordnung der Landesdirektion Sachsen über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in Leipzig…
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Leipzig ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.
Flächen außerhalb der gemäß §§ 2 und 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) öffentlichen Straßen und Wege zu betreten, auf ihnen zu reiten, Rad oder Schlitten…
Flächen außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege gemäß § 3 des Sächsischen Straßengesetzes zu betreten, auf ihnen zu reiten oder mit motorgetriebenen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.