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Art. 1 SN-1802 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz | Junoda