Art. 3 Nr. 1 Buchst. d SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 (aufgehoben)“.
Art. 1 Nr. 4 SN-2298Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Durchführung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
§ 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Art. 2 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und Dienstbezirk nachgeordneter Behörden und zur…
Art. 1 Nr. 2 SN-11696Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften
§ 7 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 2 SN-21055Vierte Verordnung des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik
Absatz 4 wird aufgehoben.