§ 17 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Die Landesregierungen bestimmen die Behörden, die die Entschädigung auf Grund dieses Gesetzes festzusetzen haben (Festsetzungsbehörden), und regeln ihre…
§ 11 Abs. 1 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Entscheidungen nach den §§ 8 bis 10 trifft das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Es kann seine Befugnis auf…
§ 23 Abs. 2 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit für Verfahren nach dem Vermögensgesetz, dem Entschädigungsgesetz und dem Ausgleichsleistungsgesetz…
§ 313 Abs. 3 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Wurde die Zuständigkeit dem Bundesausgleichsamt übertragen, sind insoweit die §§ 306, 308, 310 und 311 von dem jeweiligen Land nicht mehr anzuwenden.
§ 28 LadSchlGGesetz über den Ladenschluss
Soweit in diesem Gesetz auf die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde verwiesen wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung, welche Behörden…