Art. 3 SN-17217Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung-Doppik
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit in Satz 2 nichts anderes bestimmt ist. Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 2 treten am 1. Januar…
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
Art. 4 Abs. 1 SN-21289Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen von Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2025
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-17593Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung prüfungsrechtlicher Vorschriften für Fachschulen und Fachoberschulen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 SN-17972Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 13. Dezember 2018 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der…